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Einheitliche Zahlverfahren ab 1. Februar 2014
Ab dem 1. Februar 2014 wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. SEPA bietet einheitliche Verfahren und Standards für Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen.
nur noch einige Monate bis zur Umstellung
Mit der Einführung der neuen SEPA-Verfahren am 1. Februar 2014 ergeben sich Änderungen für Unternehmen, Händler und Verbraucher. Bis zum Auslaufen der nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren bleibt nicht mal ein Jahr. Alle Zahlungsdienstleister im Euro-Raum dürfen dann ihren Zahlungsverkehr nur noch über die neuen SEPA-Verfahren abwickeln.
SEPA für Sie
Um die SEPA-Zahlungsverfahren nutzen zu können, müssen Sie möglicherweise bereits jetzt aktiv werden: So benötigt jeder, der SEPA-Lastschriften einziehen möchte, eine Gläubigeridentifikationsnummer von der Bundesbank. Dies betrifft nicht nur Unternehmer, sondern zum Beispiel alle diejenigen, als Vermieter oder als Kassenwart eines Vereins Beträge per Lastschriftverfahren einziehen.
Das folgende Video der Volksbanken erläutert die neuen Regeln
Lastschrift und Abbuchungsverfahren.
Wenn Sie bisher das Lastschrift- und/oder das Abbuchungsverfahren in Ihrem Unternehmen oder Verein genutzt haben brauchen Sie zukünftig zwingend eine Gläubiger-ID, die Sie online
bei der Bundesbank beantragen müssen.
>>>Link zur Beantragung der Gläubiger-Id bei der Bundesbank
Eine hilfreiche Information der DATEV finden Sie hier. Der Download dauert ggf. einige Minuten
Weiterführende Informationen
- Web-Seite der Volksbank Haselünne >>>hier
- Checkliste der VB für Unternehmen und Vereine >>>Download
- Der Sepa Navigator der VB führt Sie interaktiv durch die neue Zahlungsverkehrswelt und gibt Hinweise, was zu tun ist >>>hier
schnelle Links:
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