Außergewöhnliche Belastungen, wie z.B. Krankheitskosten sind nur abzugsfähig, soweit sie die zumutbare Belastung überschreiten, die Sie hier berechnen können.
...
(c) steuertip.de
Weitere Informationen zur Einkommensteuererklärung
<<<zurück
Compile button in the top right
Haben Sie Fragen? Wir rufen Sie an
>>>Das Wetter