Die wichtigsten Verjährungsfristen

Ende des Jahres herrscht bei deutschen Gerichten Hochbetrieb. Der Grund: Mit Ablauf des 31. Dezember verjähren die Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen.

 

Doch mit der rechtzeitigen Zustellung eines gerichtlichen Mahnbescheids innerhalb der Verjährungsfrist geht der Zahlungsanspruch des Gläubigers nicht verloren.

Und rechtzeitiges Handeln lohnt sich: Jährlich gehen Millionenbeträge durch nicht eingehaltene Verjährungsfristen verloren.

 

Seit dem 1.1.2002 beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist (§ 195 BGB) drei Jahre. Diese Frist gilt für alle Ansprüche des täglichen Lebens, die nicht anderweitig geregelt sind, zum Beispiel Ansprüche auf Kaufpreis- oder Mietzahlungen.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres, in dem eine Forderung fällig geworden ist, zu laufen. Damit drohen Ende 2020 insbesondere Rechnungen aus dem Jahr 2017 zu verjähren!

 

 

 Anspruch aus ...  Frist   Beginn  Rechtsgrundlage   
       
Arbeitslohn/Gehalt  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Darlehensrückzahlung im Regelfall  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Darlehensrückzahlung Verbraucherdarlehen  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
dto.  +10 ab Verzug bis Titulierung § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB
Dienstleistungsentgelt von Gewerbetreibenden  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Dienstleistungsentgelt von Privatpersonen  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Gaststätten und Hotels  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Gerichtskosten  3 Jahresende und Kenntnis § 10 GKG; § 17 KostO
Handelsvertretervertrag  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Handwerker  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Kaufpreisforderungen von Gewerbetreibenden  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Kaufpreisforderungen von Privatpersonen  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Leasing-Raten  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Leasing-Restwert  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB 
Miete beweglicher Sachen  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Miete unbeweglicher Sachen  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Mitgliedsbeiträge  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Rechtsanwaltsgebühren  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Notargebühren  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Schadensersatz, Regelfall  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Schadensersatz, Steuerberatungsvertrag  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Schuldanerkenntnis, einfach  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 199 BGB
Schuldanerkenntnis, notariell  30 Tag der Beurkundung oder andere Vereinbarung § 197 Abs. 1 Nr. 4 BGB
Sozialversicherungsbeiträge     § 25 SGB IV
Sozialversicherungsbeiträge, vorsätzlich nicht gezahlte     § 25 SGB IV
Sozialversicherungsleistungen     § 45 SGB I
Steuern, Festsetzungsverährung     §§ 228 ff. AO
Steuern, Zahlungsverjährung     §§ 228 ff. AO
Ungerechtfertigte Bereicherung  3 Jahresende und Kenntnis  §§ 195, 199 BGB
Unterhalt (Achtung: § 1613 BGB)  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 197 Abs. 2 BGB
Zinsen, Regelfall  3 Jahresende und Kenntnis §§ 195, 197 Abs. 2  BGB
       

Trotz sorgfältiger Recherche ohne Gewähr.

(*) Weitere Verjährungsvorschriften finden sich in Spezialgesetzen wie dem HGB, AktG und GmbHG.

 

Fristenkalender zur Verfügung gestellt von www.buchfuehrungstipps.de

Hilfreich ist auch der Verjährungsrechner von Creditreform

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