Beratung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Lohnsteuer und Sozialversicherung

Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen.

Natürlich sind wir nicht nur für Unternehmer/innen tätig. Auch Arbeitnehmerveranlagungen erledigen wir kompetent und zügig. Damit Sie schnell an ihr Geld kommen. Und wenn Sie Ihre Steuererklärung selber machen möchten, führen wir gerne eine unter-stützende Beratung durch.

Lohnsteuer Franz-Josef Tönnemann Steuerberater Emsland

Arbeitnehmer erhalten für ihre Leistung Lohn oder Gehalt.

Das mit dem Arbeitgeber vereinbarte Entgelt ist das Bruttogehalt. Von diesen Bezügen muss der Arbeit-geber die Arbeitnehmerbeiträge zur Sozial-versicherung sowie die Lohnsteuer entrichten. Es verbleibt das Nettogehalt.

Der Weg zur Steuererstattung führt über eine Einkommensteuererklärung. Darin werden alle Werbungskosten und Sonderausgaben angesetzt, die im Laufe eines Jahres entstanden sind.

Werbungskosten sind Ausgaben die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit und den erzielten Einnahmen entstanden sind (z.B. Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung oder Fachliteratur usw.).

 

Sonderausgaben sind Ausgaben, die zwar grundsätzlich privat veranlasst sind, aber durch gesetzliche Regelungen als steuerlich abzugsfähig behandelt werden (z.B. bestimmte Versicherungsbeiträge, das Schulgeld für Kinder, Spenden oder die Kirchensteuer).

Im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtig der Arbeitgeber hierbei nur Pauschalen. Liegen Ihre tatsächlichen Ausgaben, die sich diesen Kategorien zuordnen lassen, über diesen Pauschalen, ist eine Steuererklärung sinnvoll.

Das deutsche Einkommensteuerrecht ist sehr komplex und somit auch die Einkommensteuererklärung.

Viele Sparpotentiale werden hier in der Regel von Arbeitnehmern nicht oder nur völlig unreichend genutzt. Wir helfen Ihnen, alle Möglichenkeiten der Einkommen-steueroptimierung wahrzunehmen: so dass wirklich an alles gedacht und nichts vergessen wird.

 

Das können wir für Sie tun:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Exakte Ermittlung der Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
  • Berücksichtigung von Kindern
  • Anträge zurWohnungsbauprämie
  • Anträge zur Riesterrentenförderung
  • Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehepartner
  • genaue Prüfung der erteilten Steuerbescheide
  • Übernahme der Korrespondenz mit dem Finanzamt
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt
  • regelmäßiger Newsletter zu aktuellen Steuersparthemen

 

Eintragung eines Lohnsteuer-Freibetrags


Der Antrag ist beim für den Wohnsitz zuständigen Finanzamt zu stellen. Stellen Sie den Antrag möglichst umgehend, damit der Freibetrag für die Abrechnung ab Januar bereits genutzt werden kann.

Ab 1.11. 2012 können die Lohnsteuerabzugs-merkmale online über das Elsterportal eingesehen werden. Hierzu müssen Sie sich einmalig mit Ihrer Identifikationsnummer registrieren auf www.elsteronline.de. Die Registrierung ist kostenlos. >>>mehr

Weiterführende Informationen

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