Steuerberaterwechsel

Sie sind mit Ihrem Berater/Beraterin unzufrieden?

Sie spielen schon länger mit dem Gedanken den Steuer-berater zu wechseln?

 

Das Verhältnis zum Steuerberater ist ein besonderes. Sie müssen sich dort gut aufgehoben fühlen und ein intensives Vertrauensverhältnis haben. Wenn das nicht gegeben ist sollten Sie über einen Wechsel nachdenken.

 

Wir begleiten Sie dabei, wenn Sie das wünschen.

 

Wichtig:

Wenn Sie noch offenen Honorarrechnungen haben könnte der ehemalige Berater an den von ihm gespeicherten  Daten und an den Unterlagen das Zurückbehaltungsrecht geltend machen.

 

Falls Arbeiten  bereits begonnen wurden hat die bisherige Kanzlei Honoraranspruch für die geleistete Tätigkeit. Daher empfehlen wir Ihnen, die begonnenen Leistungen vom alten Steuerberater möglichst schnell fertig stellen zu lassen und danach zu wechseln.

Bei einem Wechsel teilen Sie Ihrem alten Berater am besten schriftlich mit, dass Sie sich zukünftig von uns beraten lassen. Wenn Sie möchten helfen wir Ihnen bei der Formulierung. 

 

Dies sollten Sie wissen:

  1. Verschwiegenheit: nach Beendigung seiner Beratungstätigkeit ist der ehemalige Steuerberater zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet. Wenn er dagegen verstoßen würde, hätte das für ihn straf- und berufsrechtliche Konsequenzen.
  2. Zeitpunkt: Der Kanzleiwechsel kann auch unterjährig durchgeführt werden und ist somit jederzeit möglich.
  3. Kündigungsfrist: wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Steuerberater verloren haben, können Sie mit sofortiger Wirkung kündigen, sollte keine anderweitige einzelvertragliche Absprache bestehen.
  4. Daten- und Unterlagenverlust: die Steuerberater unterliegen speziellen Berufspflichten. Diese sieht auch vor, die Mandatsübergabe reibungslos zu ermöglichen. Daher brauchen Sie hier keine Datenverluste zu fürchten.
  5. Datenimport: Wir arbeiten mit der DATEV Software. DATEV kann vielfaltige Datenformate in ihre EDV-Landschaft importieren. Sollte Ihr alter Steuerberater mit einer anderen Software gearbeitet haben, prüfen wir gerne für Sie kostenlos, ob wir die Fremddaten importieren können.
  6. Und das Finanzamt? Wer Sie bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Pflichten berät, entscheiden Sie. Das Finanzamt hat hier keinen Einfluss und kein Mitspracherecht.
  7. Haftungsansprüche gegenüber dem alten Berater: die Haftung für etwaige Beratungsfehler bleibt weiterhin bestehen.

Was müssen Sie tun?

Alles, was Sie tun müssen, ist, einen  Termin mit uns zu vereinbaren und uns eine schriftliche Vollmacht zu erteilen. Wir kümmern uns für Sie um den Rest.

 

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Franz-Josef Tönnemann

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