Rechtsformwahl

 

Die Entscheidung, welche Rechtsform für das zukünftige Unternehmen gewählt wird, hat weitreichende Folgen. So genießt der Gründer einer Unternehmung im Einzelunternehmen sehr hohe Unabhängigkeit. Er fällt alleine die Entscheidungen, allerdings haftet er auch alleine. Wollen Sie zusammen mit guten Freunden eine Geschäftsidee verwirklichen, müssen Sie auf Personen- oder Kapitalgesellschaften ausweichen. Doch welche ist für mich bzw. uns geeignet?

 

Eine allgemeingültige Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Denn jede Rechtsform hat ihre Vor- und Nachteile und einzelne Gesichtspunkte bei der Auswahl verlieren bzw. gewinnen im Laufe der Zeit an Bedeutung. Insofern ermöglichen die folgenden Informationen nur eine Orientierung, die im Einzelfall immer durch professionelle Beratung ergänzt werden sollte!

 

Aspekte, die die Wahl der Rechtsform beeinflussen

 

1.      Unternehmerische Unabhängigkeit
Wenn Sie ihre Entscheidungen absolut unabhängig treffen wollen, dann bietet sich das Einzelunternehmen an. Der Betriebsinhaber führt die Geschäfte alleine und hat auch alleinige Vertretungsbefugnis nach außen. Es gibt keine Konflikte mit Partnern, allerdings auch keine Unterstützung (z.B. Arbeitsteilung, Finanzierungsanteil, Mithaftung)! Die Einzelunternehmung ist für den Einstieg in die Selbstständigkeit auch gut geeignet, weil ihre Gründung relativ unkompliziert ist. Im Falle der sog. Ein-Personen-GmbH ist die unternehmerische Freiheit ebenfalls sehr groß, da es nur einen Gesellschafter gibt.

 

2.      Haftung
Die Haftung spielt bei der Wahl einer Rechtsform eine ausschlag- gebende Rolle. Generell gilt, dass bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften (GbR, OHG, Komplementär bei der KG, Partnerschaftsgesellschaft) die Gesellschafter in der Regel unbe- schränkt mit ihrem Privatvermögen haften, bei Kapitalgesellschaften bleibt die persönliche (vertragliche) Haftung auf den Kapitalanteil beschränkt.
 

3.      Steuern
Die Besteuerung eine Unternehmens hängt mit von der Rechtsform ab. Allerdings gibt es nicht eine bestimmte  Rechtsform als Steuer- sparmodell. Je nach Ertragslage der Unternehmung und Zusammen- setzung der Gesellschafter hat einmal die eine, einmal die andere Rechtsform „die Nase vorne“. Detailfragen sind immer mit dem Steuerberater zu klären!
 

4.      Publizität
Publizitätspflichtige Unternehmen wie GmbH und AG müssen ihre Bilanzen und ihre Erfolgsrechnung veröffentlichen. Dies ist ein zusätzlicher Arbeits- und Kostenaufwand, der für manchen Existenzgründer nicht unbedingt sein muss, wenn nicht sonstige Vorteile der Kapitalgesellschaft diesen Nachteil wettmachen.
 

5.      Kapitalbeschaffung
Gesellschaften in Form einer Personen- oder Kapitalgesellschaft bieten den Vorteil, dass mehrere Gesellschafter in der Regel auch leichter zusammen das notwendige Eigenkapital aufbringen können als ein Einzelner alleine. Die Aktiengesellschaft bildet eine Rechts- form, die zur Eigenkapitalbeschaffung (in hohem Umfang) die besten Voraussetzungen erfüllt. Doch ist sie in der Regel für Existenzgründer auch jene Rechtsform, die mit dem größten Formalismus verbunden ist. Finden sich mehrere Personen, die zusammen eine Geschäftsidee verwirklichen wollen, dann kommt häufig eine Personengesellschaft in Form der OHG, GbR oder KG in Betracht. Allerdings haben die Personengesellschaften im Gegensatz zu AG und GmbH weitaus umfangreichere Haftungsbestimmungen.

 

Das notwendige Kapital zur Existenzgründung wird jedoch selten nur aus Eigenkapital, sondern zum Großteil aus Fremdkapital bestehen. Banken und Kreditgeber werden grundsätzlich lieber mehrere Personen haben, die für das geliehene Geld einstehen, und dies am liebsten unbeschränkt. Insofern sind aus „Bankensicht“ Personengesellschaften dem Einzel- unternehmen und der Kapitalgesellschaft vorzuziehen, soweit Gesell-schafter aus Kapitalgesellschaften nicht mit ihrem privaten Vermögen für Geschäftskredite bürgen.

 

Weiterführende Informationen

Mandantenbereich: Powerpointpräsentation: Rechtsformwahl

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