Die Finanzbuchhaltung als Führungsinstrument

Buchführung nicht nur für das Finanzamt

Individuelle Auswertungen - damit Sie wissen, wo Sie stehen.

Die Rahmenbedingungen für den Erfolg eines Unternehmens werden immer komplizierter. Gleichzeitig wachsen die Anforderungen an die Krativität des Unternehmers, bzw. Unternehmerin. Wir erstellen Informationen für Ihre unter- nehmerischen  Entscheidungen von der betriebswirtschatlichen Analyse bis zum Betriebsvergleich. Mit der Finanzbuchhaltung erfüllen wir für Sie gesetzliche Verpflichtungen. Für uns ist dies aber nur ein Nebeneffekt.

 

Die Finanzbuchhaltung ist das zentrale Führungsinstrument für jedes Unternehmen. In vielen Fällen macht daher eine Finanzbuchhaltung auch dann Sinn, wenn eine gesetzliche Verpflichtung gar nicht gegeben ist. Wir legen daher größten Wert auf eine aussagekräftige Finanzbuchhaltung, die übrigens auch Grundlage jeder Kreditverhandlung mit den Banken ist. Und nur so ist eine gestaltende Beratung zum Jahresende überhaupt möglich.

 

Ob Sie einen Vollservice mit Kontieren, Buchen und Auswerten oder aber einen Teilservice (z.B. Buchen nach kontierten Belegen, oder Übernahme Ihrer eigenen Fibudaten) möchten, entscheiden Sie selbst.

 

Die Standartauswertung
Sie erhalten neben USt-Voranmeldung, Saldenliste und einer Liquiditätsübersicht sowie einer Geldflußrechnung eine betriebswirtschaftliche Auswertung mit Vorjahresvergleichszahlen oder Vorgabevergleichen.

 

Die individuellen Lösungen
Betriebliche Besonderheiten erfordern häufig individuelle Lösungen, z.B. individuell aufbereitete betriebswirtschaftliche Auswertungen oder Branchenlösungen z.B. für Vereine, Heime, Bau, Hotellerie und Transportwesen

 

Die Zusatzleistungen
Auf Wunsch erstellen wir

  • das komplette Mahnwesen, einschl. offener-Posten-Liste, Mahnungen und Kontoauszügen für Ihre Kunden
  • schriftliche Berichte über ihr Rechnungswesen
  • Beratung über den Einsatz eigener EDV-Programme
  • Branchenvergleiche, gesamt oder regional
  • Homeservice. Wir kommen zu Ihnen, wenn Sie Ihre Unterlangen im Hause behalten möchten.

 

Sie möchten die Finanz- und/oder Lohnbuchhaltung selber erstellen?

wir unterstützen Sie durch fachliche und organisatorische Dienstleistungen sowie Fragen zum Software-Handling. In der Demo sehen Sie, wie diese Unterstützung konkret aussieht: von der Bereitstellung der nötigen Programme bis hin zur Beratung im Rahmen einer unterjährigen Besprechung des bevorstehenden Jahresabschlusses.

 

Unternehmen aller Branchen profitieren, wenn sie in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater eine Komplettlösung für die kaufmännischen Aufgaben von DATEV einsetzen – vom Angebot bis zur Finanzbuchführung

DATEV Software Rechnungswesen

Hier finden Sie Demos zu den Rechnungswesenprogrammen der DATEV
>>>mehr

So bucht man heute

Ein Unternehmer berichtet von seinen Erfahrungen mit dem digitalen Belegaustausch: "Der Kostendruck wird immer höher in meiner Branche, darum ist es wichtig, dass ich mich auf meinen Steuerberater verlassen kann. Wir scannen die Belege ein und schicken sie online zu DATEV. So habe ich immer den vollen Überblick über meine Zahlen."

DATEV Unternehmen online - Belege digital austauschen

DATEV Unternehmen online sorgt für eine optimale Zusammenarbeit zwischen Ihnen und Ihren Mandanten bei der Finanzbuchführung. Tauschen Sie Belege wie Eingangs- und Ausgangsrechnungen sowie Auswertungen der Finanzbuchführung oder Kosten- und Leistungsrechnung digital und flexibel mit Ihrem Mandanten aus.

Für kleine Unternehmen:

Wir halten ein kostenloses Buchführungsprogramm für Sie bereit, dass speziell für Freiberufler und Kleingewerbetreibende, die lediglich zur vereinfachten Buchführung in Form der Einnahme-Überschussrechnung verpflichtet sind, geignet ist. Eine Video-Anleitung für das Programm finden Sie im Mandantenbereich

Weiterführende Informationen

>>>Kanzlei-Broschüren,

  • Fahrtenbuch,
  • Formales für Unternehmen

 

>>>Mandantenthemenbriefe

  • Aufbewahrungspflichten
  • Auslandsreisekosten
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen: Neuerungen ab 2014

 

 

>>>Info Rechnung,

was muss eine formal korrekte Rechnung beinhalten? Welche Besonderheiten gelten bei Handwerksunternehmen, die über Abschläge abrechnen?

 

>>>Elster Online

Das Portal zur elektronischen Übertragung von Daten an die Finanzverwaltung

 

Aktuelle BFH Urteile

>>> kein 13b UStG mehr bei Bauträgerunternehmen

>>> Sollversteuerung, keine USt auf Sicherheitseinbehalte 

 

Sonstiges

>>> GOB: Aktuelle Entwicklung bei den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung

>>> Die Kasse und die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung

>>> Die Kasse - neue Regeln für elektronische Kassen ab 2017

>>> Die Kasse - neue Regeln für elektronische Kassen ab 2020 

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