Unternehmensnachfolge
Das Geschaffene erhalten: Die Unternehmensnachfolge (entweder durch Übernahme durch die folgende Generation in der Familie oder auch durch Fremde) muss rechtzeitig in die Wege geleitet werden.
- Beratung- und Unterstützung bei der Nachfolgeberatung
- Erbfolgeplanung, Gestaltung von Erbverträgen, vorweggenommene Erbfolge
- Unterstützung bei Verkaufsverhandlungen
Der folgende Text stammt von der Initiative nexxt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie. Die Links verweisen direkt auf diese Internetseite.
Weiterführende Informationen
>>>Mandanteninformation Unternehmensnachfolge
>>>Links Unternehmensnachfolge
>>>Broschüre Nexxt - Unternehmensnachfolge
Mandantenbereich:
>>>Power-Point Präsentation - Unternehmensnachfolge
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