DSGVO im Verein
Diese wesentlichen Datenschutzrechte haben
Vereinsmitglieder künftig
1. Schutz persönlicher Daten:
Die DSGVO ist nicht in Paragrafen, sondern in 99 Artikel gegliedert. Ihnen sind 173 Erwägungsgründe vorangestellt, in denen das EU-Parlament seine Absichten und Ziele bei der DSGVO darstellt und die
Regelungen aus den einzelnen Artikeln konkretisiert. Auch nach dem neuen Datenschutzrecht geht es um den Schutz persönlicher Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontoverbindung, ggf.
Gesundheitsinformationen usw.
2. Recht auf Zugang zu Informationen
Alle Personen haben das Recht, auf ihre eigenen personenbezogenen Daten zuzugreifen. Weiter haben sie einen Anspruch darauf, zu erfahren, wie Sie diese Daten verwenden. Auf Wunsch muss Ihr Verein
eine Kopie der personenbezogenen Daten kostenlos elektronisch zur Verfügung stellen.
3. Recht auf Vergessen werden
Das bedeutet für Ihren Verein: Mitglieder haben einen Anspruch darauf, vergessen zu werden. Das gilt insbesondere beim Ende der Mitgliedschaft oder wenn Ihrem Verein die weitere Nutzung der Daten
untersagt wird. Das bedeutet auch, dass Sie Dritte, an die Sie die Daten übermittelt haben, informieren müssen, wenn Sie unrichtige Daten berichtigt haben, bestrittene Daten gesperrt haben,
unzulässig erhobene Daten gesperrt haben. Hiervon betroffen sind etwa Daten, die Sie an Dachverbände weitergegeben haben.
Tipp: Ihre (Ex-)Mitglieder haben den Anspruch auf Information von Dachverbänden usw. nicht, wenn die Information einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordert und schutzwürdige
Interessen der unterlassenen Information nicht entgegenstehen.
4. Recht auf Portabilität der Daten
Das bedeutet für Ihren Verein: Insbesondere bei Service-Anbietern wird die Übertragbarkeit von Daten wichtig. Betroffene haben einen entsprechenden Anspruch auf Übertragung der Daten in einem
üblichen maschinenlesbaren Format. Beachten Sie dabei aber folgende Kontrollfragen:
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