Haushaltsnahe Dienstleistungen
Für Ihren privaten Haushalt können Sie jährlich bis zu 4.510 € für Minijobber, selbständige und sozialversicherungspflichtig beschäftigte
Haushaltshilfen absetzen. Für alle Arbeiten am Haus und Garten können Sie 20% der Ausgaben von der Steuerschuld abziehen. Für Minijobber auf 400-€-Basis ist der Abzug auf 510€ /Jahr begrenzt.
Aufwendungen für Selbständige und sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfen können Sie bis zu einem Betrag von 4.000€ von der Steuerschuld abziehen
Bitte beachten! Barzahlungen sind nicht zu berücksichtigen.
Sie müssen überweisen!
Tipp:
Seit dem 1.5.2011 dürfen BürgerInnen aus den neuen EU Staaten (Polen, Estland, Lettland, Litauen, Slowenien, Tschechien und Ungarn) ohne Arbeitserlaubnis in
Deutschland arbeiten.
Melden Sie Ihre Haushaltshilfe bei der Minijob-Zentrale an. (www.minijob-zentrale.de) Hier können wir auch helfen. Die Minijobber selber
zahlen keine Abgaben. Der Arbeitgeber zahlt bis zu 14,34 Prozent für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge (Krankenversicherung 5%, Rentenversicherung 5 %, Pauschalsteuer 2%, Unfallversicherung 1,6
Prozent, Lohnfortzahlung 0,74 Prozent).
Auf jeden Fall können Sie die Geldbuße von 5000 € für Schwarzarbeit vermeiden.
Steuern sparen mit der Haushaltshilfe?
ein Bespiel:
Sie stellen eine Haushälterin zur Reinigung der Wohnung ein. Die jährlichen Lohnkosten betragen 2.550€. Bisher war die Haushälterin nicht gemeldet. Lohnt es sich die
Putzfrau anzumelden?
Obwohl die Sozialabgaben fällig sind, können Sie mit der Legalisierung des Arbeitsverhältnisses bis zu 144€ einsparen.
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Ohne Anmeldung |
Minijob |
Kosten / Steuern |
keine |
keine |
Kosten/ Steuer |
2.550 € |
2.550,00 € Gehalt/Jahr |
Gesamt: |
2.550 € |
2.915,67 € |
abzgl. Steuerersparnis 20%, höchstens 510€ |
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- 510,00 € |
Gesamtkosten Arbeitgeber: |
2550 € |
2.405,67 € |
Ersparnis: |
|
144,33 € |
Arbeiten im Haushalt
- Reinigung der Wohnung und Straße
- Gartenarbeiten, wie Heckenschneiden, Rasenmähen usw.
- Friseur, Kosmetik, Pediküre (im Haushalt)
- Pflege der Angehörigen
- Kochen und Einkaufen im Haushalt
- Kinderbetreuung
- Umzugshilfe
- 50% der Au-Pair Kosten (diese dürfen nicht zusätzlich als Kinderbetreuungskosten angegeben werden)
Soviel können Sie absetzen
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Haushaltshilfe |
Haushaltshilfe |
zu berücksichtigende Kosten bis zu: |
2.550 € |
20.000 € |
Prozent der Kosten |
20% |
20% |
Höchstens absetzbar von der Steuerschuld: |
510 € |
4.000 € |
Wen dürfen Sie einstellen?
- Minijobber
- Selbständige Haushaltshilfen
- Sozialversicherte Haushaltshilfen
- Nicht im Haushalt lebende Kinder
Wen dürfen Sie nicht einstellen?
- Ehegatten
- Kinder, die im eigenen Haushalt leben
- Partner in eingetragener Lebenspartnerschaft
- Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
Rechtsstand 2012
Beachten Sie bitte unsere Hinweise zur Neuregelung der Minjobs ab 2013
Aktualisierung:
Das BMF-Anwendungsschreiben zu § 35a des Einkommensteuergesetzes aus 2016 (Steuerermäßigung bei Aufwendungen für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse und für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen) wurde insbesondere aufgrund von verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofes umfassend überarbeitet.
Folgende Änderungen sind im Wesentlichen hervorzuheben:
- Der Begriff „im Haushalt“ kann künftig auch das angrenzende Grundstück umfassen, sofern die haushaltsnahe Dienstleistung oder die Handwerkerleistung dem eigenen Grundstück dienen. Somit können beispielsweise Lohnkosten für den Winterdienst auf öffentlichen Gehwegen vor dem eigenen Grundstück als haushaltsnahe Dienstleistungen berücksichtigt werden.
- Auch Hausanschlusskosten an die Ver- und Entsorgungsnetze können im Rahmen der Steuerermäßigung begünstigt sein. Die Voraussetzungen für eine Begünstigung bzw. für den Ausschluss von einer Berücksichtigung nach § 35a EStG für öffentliche Abgaben sind insbesondere in der Rdnr. 22 des Anwendungsschreibens aufgeführt. Beispiele können der anhängenden Tabelle (Anlage 1) entnommen werden.
- Die Prüfung der ordnungsgemäßen Funktion einer Anlage ist ebenso eine Handwerkerleistung, wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder Maßnahmen zur vorbeugenden Schadensabwehr. Somit können künftig, in allen offenen Fällen, beispielsweise die Dichtheitsprüfungen von Abwasser-leitungen, Kontrollmaßnahmen des TÜVs bei Fahrstühlen oder auch die Kontrolle von Blitzschutzanlagen begünstigt sein.
- Für ein mit der Betreuungspauschale abgegoltenes Notrufsystem, das innerhalb einer Wohnung im Rahmen des „Betreuten Wohnens" Hilfeleistung rund um die Uhr sicherstellt, kann laut dem überarbeiteten Anwendungsschreiben ebenfalls die Steuerermäßigung nach § 35a EStG in Anspruch genommen werden.
- Wer seine Haustiere zu Hause versorgen und betreuen lässt, wird in Zukunft auch von dem Steuervorteil des § 35a EStG profitieren, da Tätigkeiten wie das Füttern, die Fellpflege, das Ausführen und die sonstige Beschäftigung des Tieres als haushaltsnahe Dienstleistungen anerkannt werden können.
Weiterführende Informationen:
Kanzlei Info Broschüre zum Download
Berechnet die Kosten und die steuerliche Entlastung
hier können Sie feststellen, für welche Tätigkeiten das Haushaltsscheckverfahren anwendbar ist
schnelle Links:
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